Qualitätsanforderungen an unsere Lieferanten
1. Die Ziele unserer Firma sind fehlerfreie Produktion und vollständige Erfüllung aller Kundenanforderungen. Um diese Ziele zu erreichen, wenden wir die Null-Fehler-Strategie an und verbessern kontinuierlich unsere Prozesse. Die gleiche Vorgehensweise erwarten wir uns auch von unseren Lieferanten.

Der Produktionsstandort des Lieferanten muss entsprechend den anerkannten Normen der Automobilindustrie zertifiziert sein. Unsere Minimalanforderung ist hierbei die Zertifizierung gemäss ISO 9001:2000. Zertifikate und Registrierungen müssen uns bei Bedarf übermittelt werden.

Bei Lieferanten ohne jeglicher Qualitätsbeurteilung kann ein Mitarbeiter der Firma Tesnila GK d.o.o. eine Prozessauditierung durchführen und eine Meinung/Beurteilung über das QM des Lieferanten abgeben.
Unsere Lieferanten sollten im optimalen Fall die AIAG (Automotive Industry Action Group) Verfahren für MSA, PPAP, SPC, FMEA und APQP anwenden.

2. System zur Lieferantenbewertung
Die Leistungen des Lieferanten werden bei jeder einzelnen Lieferung unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:

Qualität
    • Reklamationen / Anzahl der Reklamationen (30%)
    • Reklamationsbearbeitung, Service, Kommunikation (15%)

Logistik
    • Liefertreue (20%)
    • Flexibilität (15%)
    • Vollständigkeit der Lieferdokumentation (15%)

Allgemeine Anforderungen
    • Eignung des Qualitätsmanagementsystems (QM und Umweltstandards) (5%)

Das System zur Lieferantenbewertung ist in unseren internen Richtlinien detailliert beschrieben und steht Lieferanten bei Bedarf zur Verfügung.

3. Zusätzliche Anforderungen
    • Der Lieferant muss die Anforderungen des APQP (Advanced Product Quality Planning) bei allen neuen oder modifizierten Produkten/Materialien erfüllen, einschliesslich der Machbarkeitbewertung.
    • Der Lieferant muss vor der Erstlieferung von »Tesnila« eine PPF (Produktionsprozess und Produktfreigabe) oder einen bestätigten EMPB (Erstmusterprüfbericht) erhalten haben.
    • Der Lieferant muss bei Bedarf zu einer Zusammenarbeit zur Entwicklung neuer Produkte/Materialien bereit sein.
    • Der Lieferant muss Evidenzen gemäss Anforderungen über verbotene, giftige und gefährliche Substanzen erstellen und zu unserer Verfügung halten. Wenn gefordert, muss er einen Eintrag in die Datenbank IMDS (International Material Data System) ausfüllen, als Teil des PPA (http://www.mdsystem.com).
    • Der Lieferant muss Evidenzen über die Prozessfähigkeit erstellen (in Vorserien muss Cpk > 1,67 sein;  unter Bedingungen der Serienproduktion muss Cpk > 1,33 sein).
    • Der Lieferant muss alle Produkt- und Produktionsmerkmale überwachen und kontrollieren. Für die Sicherheitscharakteristika muss eine absolute Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden, sowie die Konformitätserklärung und Garantie „Null Fehler“ (Poka – Yoke Lösungen oder 100%-ige Kontrolle kritischer Charakteristika) erstellt werden.
    • Der Lieferant (sowie dessen Unterlieferanten) dürfen keinesfalls ohne vorhergehender Genehmigung seitens »Tesnila«  Änderungen durchführen bei: Konstruktion des Produktes, Material, Produktionsprozess, Lay-out des Produktionsstandortes, logistischem Ablauf oder der Auswahl der Unterlieferanten.
    • Der Lieferant muss die PPF (Produktionsprozess und Produktfreigabe) rechtzeitig, vollständig und präzise erfüllen und der Fa. Tesnila GK d.o.o. zur Verfügung stellen.
    • Der Lieferant muss die Eigenschaften der Prozesse und des Produktes überwachen und verbessern; und er muss in der Lage sein, die Philosophie ständiger Verbesserungen vorstellen zu können. Für die Prozessführung ständiger Verbesserungen müssen effektive Methoden zur Verfolgung vorhanden sein.
    • Der Lieferant ist im Ganzen für sein Produkt verantwortlich, einschließlich finanzieller Aspekte für alle fehlerhaften Produkte und ihre Folgen. Eine Freigabe durch »Tesnila« entbindet den Lieferant nicht von der Verantwortung für die Qualität seiner Produkte.
    • Der Lieferant muss 100 %-ige Liefertreue gemäß zeitlichen Anforderungen von »Tesnila« einhalten. Im Fall von Widersprüchlichkeit oder unklaren Anforderungen ist er verpflichtet »Tesnila« darüber zu informieren.
    • Falls es Qualitätsprobleme mit den Produkten/Materialien oder sonstige Schwierigkeiten gibt, ist der Lieferant verpflichtet, binnen 24 Stunden eine Rückmeldung an »Tesnila« zu erstatten. Die endgültigen Abstellmaßnahmen, einschließlich der Analyse über die Fehlerursache und systematischer Lösung der Schwierigkeit, müssen binnen 10 Tagen ab deren Auftritt getroffen und an »Tesnila« mitgeteilt  werden.
    • Bei gravierenden Mängeln muss für einen Vertreter von »Tesnila« freier Zutritt in alle Produktionsanlagen des Lieferanten während der Arbeitszeiten gewährleistet werden, so dass er die Prozesse überprüfen kann.

4. Der Lieferant ist zur Produktion von Produkten/Materialien verpflichtet, die alle Anforderungen gemäss Spezifikationen, Zeichnungen und aller anderer zur Verfügung gestellten Dokumente, die das Produkt/Material festlegen, erfüllen. Der Lieferant muss das Produkt/Material regelmässig analysieren und darüber durchgehend Aufzeichnungen führen.


5. Für alle neuen Produkte/Materialien sowie auch im gesondert vereinbarten Falle, muss der Lieferant nach Bestellung an den Empfänger Erstmuster der Produkte/Materialien (EMPB) liefern, die alle Anforderungen an die Serienproduktion erfüllen.

6. Spezifizierte Dokumentationen und alle Aufzeichnungen über die Qualität werden vom Lieferanten aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist für Projektdokumentationen beträgt ein Jahr nach Ende der Serienproduktion des Projektes.

Die Aufbewahrungsfrist für Qualitätsdokumente beträgt mindestens drei Jahre. Dokumente und Aufzeichnungen über Sicherheitscharakteristika (»A, §«) müssen mindestens 15 Jahre ab dem Datum des Gültigkeitsverfalles archiviert werden.

7. Ohne der ausdrücklichen Genehmigung von »Tesnila« darf der Lieferant keinerlei technische Änderungen am gelieferten Produkt/Material durchführen. Der Lieferant muss »Tesnila« über alle Produktionsverlagerungen und neue Prozessmethoden informieren. Alle spezifizierten Änderungen führen zu einer neuerlichen Erstbemusterung (EMPB).

Januar, 2007